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Wichtige Information für alle EEG- und KWK-Anlagenbetreiber
Hiermit erinnern wir alle Anlagenbetreiber an ihre Registrierungspflicht im MaStR. Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) zur Registrierung von EEG- und KWK-Anlagen im Betrieb. Die Bundesnetzagentur stellt das MaStR als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf der Basis von § 111e und § 111f EnWG sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten MaStRV zur Verfügung.
Jeder Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen sowie Batteriespeichern oder Notstromaggregaten ist verpflichtet, detaillierte Daten in das MaStR einzutragen. Ebenso sind Änderungen, die an der Anlage vorgenommen werden, spätestens einen Monat nach ihrem Eintritt zu melden.
Detaillierte Informationen und Fristen erhalten die Anlagenbetreiber unter www.marktstammdatenregister.de.
Die Registrierung im Webportal muss nicht persönlich durchgeführt werden. Dies kann auch von einer anderen bevollmächtigten Person (Familie, Installateur, Dienstleister usw.) übernommen werden. Bitte denken Sie auch an die Eintragung des EEG-Anlagenschlüssels. Diesen finden Sie auf der Jahresrechnung sowie in unseren persönlichen Informationsschreiben.
Bitte beachten Sie, dass eine Nichterfüllung der Registrierungspflicht zum Verlust der Einspeisevergütung führen wird.
Nach erfolgreicher Registrierung, erhält jeder Anlagenbetreiber eine Meldebestätigung. Diese ist den Stadtwerken Waldkraiburg GmbH unaufgefordert vorzulegen.