Haus-Stromzähler nah

Neue Regelung bei An- und Abmeldung von Stromverträgen

Ab sofort greift eine neue, umfassende Änderung der Anmeldefrist für An- und Abmeldungen bei Umzügen oder Stromanbieterwechseln. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr möglich, sondern Anmeldungen und Kündigungen müssen stets in die Zukunft erfolgen. Das bedeutet, dass die Stromkunden frühzeitig vor dem geplanten Umzug oder Auszug bei den Stadtwerken Waldkraiburg anmelden oder kündigen müssen.

Bitte teilen Sie den Stadtwerken zukünftig Umzüge mindestens 14 Tage vor An- bzw. Abmeldedatum mit.

 

 

Hierbei müssen folgende Informationen immer zwingend mit angegeben werden:
✓ Zählernummer 
✓ Datum der Übergabe
✓ Informationen des Nachfolgers oder Eigentümer bei Leerstand
✓ Anzahl der Personen, die in den Haushalt einziehen
✓ Neue Anschrift bei Auszug für Endabrechnung

Wichtig:
Der Zählerstand muss am Tag der Wohnungsübergabe abgelesen werden und kann bis maximal 14 Tage nach Umzug gemeldet werden .Die Übermittlung des Zählerstands erfolgt über die Online-Meldung unter https://www.stadtwerke-waldkraiburg.de/service-meldungen/online-service-stw/zaehlerstaende-online-melden-form 

Liegt den Stadtwerken nach Ablauf der Frist keine An- bzw. Abmeldung vor, kann diese nur noch zu einem in der Zukunft liegendem Datum erfolgen, sofern alle Informationen vorliegen. Das bedeutet, eine rückwirkende Änderung ist nicht mehr möglich, da es den Stadtwerken aus regulatorischen Gründen untersagt ist und das Betriebssystem das nicht zulässt.

Formulare zur An- und Abmeldung finden Sie auf der Homepage unter dem Punkt „Service & Meldungen - Online Service“ oder gerne auch persönlich im Kundenbüro in der Berliner Straße 8 in Waldkraiburg. Die Öffnungszeiten sind: Mo., Di., Mi., Fr. von 08:00 – 13:00 Uhr und Do. von 08:00 – 18:00 Uhr.

Info:
Eine Ummeldung im Einwohnermeldeamt wird nicht weitergegeben und reicht daher auch nicht aus. Die Stadtwerke benötigen zu jedem Umzug die Informationen bereits vorab.

Grund für diese Umstellung ist die EU-Richtlinie 2019/944, welche die deutsche Bundesnetzagentur mit der Festlegung BK6-22-024 für die Strommarktteilnehmer verbindlich vorgibt.

Die Stadtwerke bedanken sich für Ihr Verständnis.

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