Neuerungen EEG
Wie angekündigt, wurde das „Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ in Kraft gesetzt. Damit wird auch das EEG, oder besser die jeweiligen EEG-Versionen, angepasst. Sehr kompakt formuliert gelten dann die nachstehenden Änderungen.
EEG 2021 (sog. EEG 2021-V):
Für PV-(Neu-)Anlagen bis 25 kWp (IBN nach dem 14.09.2022) ist die 70%-Regel bzw. die sogenannte Fernsteuerung nicht mehr erforderlich.
EEG 2023:
Für PV-Bestandsanlagen bis 7 kWp (IBN bis 14.09.2022) kann die 70%-Regel bzw. die sogenannte Fernsteuerung ab dem 01.01.2023 auf Antrag beim Netzbetreiber aufgehoben werden.
Der Austausch von Modulen auf Freiflächenanlagen ist jetzt möglich, unabhängig ob ein Defekt, eine Beschädigung oder ein Diebstahl vorliegt. Die Mehrleistung hat keinen Förderungsanspruch.